Arbeitsmedizinische Vorsorgen
Gesundheit am Arbeitsplatz beginnt mit guter Vorsorge.
Arbeitsplätze können unterschiedliche gesundheitliche Belastungen mit sich bringen. Ob der Bedarf für eine arbeitsmedizinische Vorsorge besteht und welche Form vorgesehen ist, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Dabei können unterschiedliche Arbeitsbedingungen eine Rolle spielen – beispielsweise der Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen, physikalische Belastungen sowie weitere spezifische Gefährdungen.
Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der aktuellen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) durch – individuell abgestimmt auf die jeweiligen Tätigkeiten und Arbeitsplatzbedingungen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge hilft dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten.
Individuelle Vorsorge statt Untersuchung nach Schema
Arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich nach den tatsächlichen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Im persönlichen Gespräch werden gesundheitliche Beschwerden, individuelle Risikofaktoren und mögliche Zusammenhänge mit der beruflichen Tätigkeit besprochen.
Dabei geht es nicht darum, Mitarbeitende pauschal zu beurteilen. Im Mittelpunkt stehen Prävention, Beratung und der langfristige Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Je nach Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung bieten wir unter anderem Vorsorge bei:
- Bildschirmarbeit und Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
- Lärmbelastung
- Feuchtarbeit
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Tätigkeiten mit erhöhter körperlicher oder ergonomischer Beanspruchung
- weiteren arbeitsplatzbezogenen gesundheitlichen Gefährdungen
Die häufigsten Vorsorgen im Überblick
- Tätigkeiten mit asbestfaserhaltigem Staub (ehemals G1.2)
- Tätigkeiten mit Benzol (ehemals G8)
- Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehemals G20)
- Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (ehemals G21)
- Obstruktive Atemwegserkrankungen (ehemals G23)
- Tätigkeiten mit Gefährdung der Haut (Feuchtarbeit) (ehemals G24)
- Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung (ehemals G30)
- Tätigkeiten im Ausland – Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Bedingungen sowie Infektionsgefährdung (ehemals G35)
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals G37)
- Tätigkeiten mit Schweißrauch-Exposition (ehemals G39)
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42)
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Hartholzstäube (ehemals G44)
- Tätigkeiten mit Belastungen des Bewegungsapparates (ehemals G46)
Arbeitsmedizinische Vorsorge mit orthopädischer Expertise
Gerade bei körperlich belastenden Tätigkeiten spielen Beschwerden des Bewegungsapparates eine wichtige Rolle. Rückenschmerzen, Schulter- und Nackenbeschwerden oder Probleme an Knie- und Hüftgelenken können die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Durch die Verbindung von Arbeitsmedizin und Orthopädie können arbeitsplatzbezogene Beschwerden besonders differenziert betrachtet werden.
Gemeinsam mit Mitarbeitenden und Unternehmen lassen sich Möglichkeiten zur Prävention, Arbeitsplatzgestaltung und individuellen Gesundheitsförderung entwickeln.
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